Ihr Einstieg in die private Krankenversicherung
Durch den frühzeitigen Abschluss einer Anwartschaft können gesetzlich versicherte Studierende ihren aktuellen Gesundheitszustand "einfrieren".
So bleiben sie vor Risikozuschlägen in der privaten Krankenversicherung geschützt.
Die Aufnahme in die private Krankenversicherung ist für alle Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn garantiert. Dies wird durch die so genannte Öffnungsklausel gewährleistet.
Damit ist sichergestellt, dass niemand wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung abgelehnt wird. Nicht selten ergibt sich allerdings ein erhöhter Risikozuschlag.
Risikozuschläge werden erhoben, um unterschiedliche Gesundheitsrisiken der Versicherten abzudecken. Es ist davon auszugehen, dass bei einem erhöhten Krankheitsrisiko auch vermehrt Leistungen in Anspruch genommen werden, die in der privaten Krankenversicherung zu zusätzlichen Kosten führen würden.
Die Öffnungsklausel sieht vor, dass die Versicherung den ersten rechtswirksamen Antrag eines Beamten nicht ablehnen darf. Der Risikozuschlag darf nicht mehr als 30 Prozent des tariflichen Kostenbeitrags betragen, ein Ausschluss von Leistungen darf nicht vorgenommen werden.
Zur Vermeidung von Risikozuschlägen und unangenehmen Fragen bei der Gesundheitsprüfung kommt die Anwartschaft ins Spiel.
„Einfrieren“ des Gesundheitszustands
Mit der Anwartschaft wird der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses „eingefroren“.
Dies bedeutet, dass der Gesundheitszustand, wie er zum Zeitpunkt des Eintritts in die Anwartschaft festgestellt wird, für die spätere Aktivierung der privaten Krankenversicherung beibehalten wird.
Treten während der Anwartschaft Gesundheitsprobleme auf, bleiben diese bei der Risikoprüfung unberücksichtigt.
Damit verhindert die Anwartschaft Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder gesundheitlichen Verschlechterungen.
Die Anwartschaft ist kostengünstig und bietet maximale Flexibilität. Während der Anwartschaft ruht der Vertrag, so dass nur ein geringer Beitrag gezahlt werden muss. Wird der Vertrag aktiviert, kann der Versicherte sofort und ohne erneute Gesundheitsprüfung den vollen privaten Krankenversicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Die Anwartschaft stellt für die Beamtenanwärter:innen eine wesentliche Absicherung dar.
Sie sichert nicht nur den Zugang zu den besonderen Konditionen der privaten Krankenversicherung, sondern schützt auch vor unerwarteten finanziellen Belastungen durch gesundheitliche Veränderungen.
Insbesondere in Verbindung mit der Öffnungsklausel stellt die Anwartschaft sicher, dass Beamt:innen frühzeitig und ohne Nachteile von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren können.
Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Anwartschaft frühzeitig abzuschließen.
Schon vor Eintritt in die private Krankenversicherung umfassend versichert sein und gleichzeitig den aktuellen Gesundheitszustand sichern.
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